Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung des Rechtsanwalts Fortmeyer wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Fortmeyer aus Frankfurt am Main
im Auftrag einer
Mandantin
wegen
fehlenden Informationsangaben.
Rechtsanwalt Fortmeyer vertritt die Interessen seiner Mandantin, welche im Internet Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik vertreibt. Er verschickte nun ein Schreiben, mit dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
Unter Verweis auf Angebote des von der Abmahnung Betroffenem im Internet würde sich dieser wettbewerbswidrig verhalten und über Verbraucherschutzvorschriften hinwegsetzen. Konkret werden ihm folgende Verstöße vorgeworfen:
fehlende Informationen über das Widerrufsrecht
Ausschluss des Widerrufsrechts
fehlende Angaben zum Anbieter
fehlende Grundpreis-Angaben entsprechend der Preisangabenverordnung
Rechtsanwalt Fortmeyer fordert aufgrund dieser Verstöße den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 10.000,00€.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.