Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung des Rechtsanwalt Sandhage für die Autohaus Frank UG wegen veralteter Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Sandhage vertritt die Interessen der Autohaus Frank UG. Er verschickte kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung des Wettbewerbsrechts gerügt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist eine veraltete Widerrufsbelehrung. Gem. Anlage 2 zu Art. 246a §1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB müsse dieses Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Der Abgemahnte habe jedoch innerhalb seiner Angebote auf eBay eine veraltete Form verwendet. Somit läge ein Verstoß gegen §§3a, 5a UWG vor.
Forderung der Abmahnung:
Rechtsanwalt Sandhage fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.