Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
wegen der
Verletzung des Wettbewerbsrecht
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Abmahnungen richten sich gegen Online-Händler, die das Wettbewerbsrecht verletzt haben sollen. Konkret wird ihnen vorgeworfen:
fehlende Grundpreisangabe (neben dem Gesamtpreis) bei Verkauf von grundpreispflichtigen Waren
Werbung mit Garantien
unvollständige Angaben bei Widerrufsbelehrung
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen werden die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt. Des Weiteren wird die Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich per Mail! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.