Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der Wham-O Holding Ltd. wegen der Marke "Hacky-Sack"
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München
im Auftrag der
Wham-O Holding Ltd.
wegen der
unberechtigten Nutzung der Marke "Hacky-Sack"
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der Wham-O Holding Ltd. Nun verschickten die Rechtsanwälte eine Abmahnung an einen Verkäufer, der "Footbags" auf der Internethandelsplattform "eBay" verkaufe und zudem wettbewerbswidriges Verhalten aufweise.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen im Rahmen seiner Verkaufsangebote auf ebay.de einen seiner Footbag-Artikel mit dem Markennamen "Hacky-Sack" bezeichnet zu haben. Die Verwendung des Begriffs "Hacky-Sack" sei aber unzulässig, da die ausschließlichen Markenrechte bei der Wham-O Holding lägen und der Abgemahnte keine Nutzungsrechte habe. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts vor.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.