Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte im Auftrag der Grillfürst GmbH wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Schlömer & Sperl Rechtsanwälte GdbR aus Hamburg
im Auftrag der
Grillfürst GmbH aus Petersberg
wegen eines
Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung.
Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte GdbR aus Hamburg vertreten die Interessen der Grillfürst GmbH aus Petersberg. Diese betreibt einen Onlineshop und Läden, in denen unter anderem Grills, Zubehör, als auch Garten- und Campingartikel vertrieben werden. Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit dem ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt werden soll.
Der von der Abmahnung Betroffene habe bei bestimmten Artikeln gemäß §2 Abs. 1 PAngV keine Angaben zu dem Grundpreis gemacht. Des Weiteren sei bei Spielzeugangeboten ein entsprechender Warnhinweis "Achtung" ausgeblieben.
Aufgrund dieser wettbewerbsrechtlichen Verstöße fordern die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.