Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung der Kehl Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Halle (Saale)
im Auftrag einer
Mandantin
wegen
Wettbewerbsverstößen.
Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Interessen einer Mandantin, welche u. a. auf eBay einen Onlineshop betreibt. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der diverse Wettbewerbsverstöße gerügt werden.
Der, von der Abmahnung betroffene, eBay-Händler sei ein Konkurrent der Mandantin und würde gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Unter anderem werden ihm folgende Verstöße vorgeworfen:
fehlender anklickbarer OS-Link (Streitbeilegungsplattform)
keine Registrierung im Verpackungsregister LUCID
fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft fordert ihre Mandantin aufgrund dieser Verstöße:
Abgabe einer vorformulierten und strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Erstattung der Anwaltsgebühren, bemessen an einem Streitwert von 20.000€
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.