Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte im Auftrag von Fortuna Düsseldorf wegen eines Verstoßes gegen die vereinseigenen ATGB
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe
im Auftrag des
Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. ("Fortuna Düsseldorf")
wegen
unerlaubtem Ticketweiterverkaufs
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. ("Fortuna Düsseldorf"). Sie verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit der ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) gerügt werden.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene Eintrittskarten über den offiziellen Ticketshop erworben habe und somit die ATGB akzeptiert hätte, sodann jedoch diverse Tickets bei eBay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf angeboten hätte. Dies sei jedoch in den ATGB (Ziffer 9.2.) ausdrücklich untersagt.
Wegen dieses Verstoßes fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.