Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des Vereins
Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW e.V.)
wegen
Wettbewerbsverstößen
Der Verein Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand ist ein Wettbewerbsverband, der nach eigener Aussage Wettbewerbsverletzungen selbständig abmahnen und die hieraus folgenden Ansprüche auch selbständig vor Gericht einklagen kann. Aktuell mahnen sie Immobilienunternehmen wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen ab.
Hintergrund der Vorwürfe sind die Angebotstätigkeiten auf Internetplattformen wie immobilienscout24.de, immonet.de und immowelt.de. Gemäß §5 TMG ist der Dienstanbieter dazu verpflichtet, ein vollständiges und korrektes Impressum anzugeben. Dies beinhaltet:
Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer
Gefordert wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Ebenfalls wie die Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Kosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.