Rechtstipps & News - Werkvertragsrecht
Gefahrenquelle Abnahmeprotokoll bei Werkverträgen in der Baubranche – wie schnell es ungewollt zur Änderung eines Vertrages kommen kann
Gefahrenquelle Abnahmeprotokoll bei Werkverträgen in der Baubranche – wie schnell es ungewollt zur Änderung eines Vertrages kommen kann Sachverhalt: Bei vielen Projekten, vor allem in der Baubranche, erfolgt zum Schluss eine Abnahme. Dabei wird geprüft, ob das Bauwerk wie vereinbart erstellt wurde bzw. Mängel aufweist. Das Ergebnis der Prüfung wird dann im Abnahmeprotokoll festgehalten und von beiden Seiten bzw. deren Vertretern (z.B. Mitarbeitern, Bausachverständigen) unterschrieben. Urteil des OLG Düsseldorf v. 09.02.2016 – Az. 21 U 183/15: Ein neueres Urteil zeigt nun aber, dass sich die Beteiligten ein solches Abnahmeprotokoll zeitnah nach... weiterlesen
Bauvertrag - Kombination von Erfüllungsbürgschaft (10%) und Abzügen bei Abschlagsrechnungen (10%) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unwirksam
Am Bau diktieren in der Regel die Auftraggeber die vertraglichen Bedingungen für die Aufträge an Bauunternehmer, insbesondere gegenüber den Subunternehmern. Dieses einseitige Diktieren der Vertragsinhalte führt dazu, dass wesentliche Teile der Bauverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB anzusehen sind.
Die Auftraggeber sind sich oft nicht bewusst, dass die gesetzlichen Regelungen zu den AGB ihre Vertragsfreiheit empfindlich einschränken. Generell dürfen die AGB nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der anderen Vertragspartner führen, § 307 Abs. 1 BGB, andernfalls sind die vertraglichen Vereinbarungen... weiterlesen