Rechtstipp im Verwaltungsrecht
Wehrrecht - Disziplinarsachen
Sie haben ein Dienstvergehen begangen, oder jedenfalls meint das Ihr Disziplinarvorgesetzter.
Er wird Sie zur Vernehmung befehlen und Sie auffordern, zu Sache auszusagen. Gelegentlich wird dies mit dem Hinweis verbunden, Sie seinen zur Aussage verpflichtet, oder man wolle nur Informationen über diesen und jenen Vorgang einholen.
Vorsicht! In den allermeisten Fällen, liefern erst Ihre Angaben die Möglichkeit, Sie disziplinar- oder auch dienstrechtlich zu verfolgen. In den meisten Fällen erfolgt eine strafrechtliche Verurteilung wegen genau dieser Vernehmung durch Ihren Disziplinarvorgesetzten.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Soldat bin ich mit den Problemen, die im Rahmen des Dienstes entstehen können vertraut. Daher vertreten wir konsequent nur Ihre Interessen. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger selbst zu wählen, auch wenn Ihnen eine Beihilfe gewährt wird.
Aber auch, wenn Ihnen "zivile" Verfehlungen vorgeworfen werden, sollten Sie nicht vorschnell in Vernehmungen bei Ihrem Vorgesetzten Stellung nehmen. Das einmal Gesagte wird Ihr Vorgesetzter an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Nicht vielleicht, er wird es weiterleiten. Dass die gegenüber den Vorgesetzen gemachten Aussagen gegen Sie verwendet werden, ergibt sich aus der ZDv 14/3. Der Disziplinarvorgesetzte muss Sachverhalte, die den Verdacht einer Straftat rechtfertigen, an die Staatsanwaltschaft abgeben. Erst wird der Disziplinarvorgesetzte Sie also ausfragen und dann seine "Ergebnisse" der Staatsanwaltschaft präsentieren. Dies gilt besonders bei Drogen- oder Alkoholdelikten.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend, zu schweigen und keine Aussagen zu machen.
Schweigen Sie gegenüber Vorgesetzten und erst Recht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft). Wenn es zu Ermittlungen kommt, in denen Sie nicht nur als Zeuge gehört werden sollen, sondern als Beschuldigter (=Vernehmung als Soldat), haben Sie das Recht zu schweigen und sich vor Ihren Aussagen durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Niemand darf und wird Ihnen dies etwa als Schuldanerkenntnis auslegen.
Kommentare wie: "Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie doch aussagen", sind nicht nur dumm, sie sind auch gefährlich.
Sie müssen immer damit rechnen, dass disziplinare Ermittlungen oder gar Disziplinarmaßnahmen Auswirkung auf Ihren Status als Soldat haben. Gerade Soldaten bis zum vierten Dienstjahr laufen Gefahr, kurzfristig nach § 55 Abs. 5 SG aus der Bundeswehr entlassen zu werden. Wir mussten dies leider allzu oft erleben.
Grundsätzlich aber gilt: Unterzeichnen Sie nichts, wenn Sie sich über den Inhalt der Erklärung nicht vollständig im Klaren sind. In allen Status-, Disziplinar- und erst Recht in Strafsachen haben Sie das Recht, sich vorher mit einem Rechtsanwalt zu beraten.
Sie sind auch nicht verpflichtet, sich von bestimmten Rechtsanwälten vertreten zu lassen, die Ihnen dann auch noch von Ihren Vorgesetzten genannt werden. Sie dürfen Ihren Verteidiger ohne wenn und aber frei wählen, egal, was Ihre Vorgesetzten dazu behaupten.
Eine erste Einschätzung Ihres Problems erhalten Sie in dringenden Fällen auch telefonisch!