Rechtstipp im Vertragsrecht und Kaufrecht
Obliegenheitsverpflichtung des Käufers bei der Nacherfüllung
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Tino Steinle
Nach dem Urteil des BGH vom 10.03.2010, VIII ZR 310/08, gehört es zu den Obliegenheiten des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Bundesgerichtshof ist es unzulässig, sofern der Käufer die Untersuchung der Kaufsache von der Bedingung abhängig macht, dass sich der Verkäufer zuvor mit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung einverstanden erklärt.
Die Obliegenheistverpflichtung des Käufers beschränkt sich daher nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.