Rechtstipp im Vertragsrecht und Kaufrecht
Fitnessstudio: Vertrag vorzeitig fristlos kündigen mit Attest vom Arzt?
Vorzeitig raus aus dem teuren Vertrag mit dem Fitnessstudio? Das kann funktionieren: Mit einem entsprechend ausführlichen Attest vom Arzt.
Zum Jahresbeginn versuchen viele von uns, etwas mehr auf die eigene Gesundheit zu achten und endlich etwas Sport zu machen – weswegen Fitness-Studios im Januar einen deutlichen Anstieg der Mietgliederzahlen verzeichnen. Leider holt „der innere Schweinehund“ die meisten von uns oft schneller ein als wir möchten und zurück bleiben dann nur noch der Vertrag mit dem Fitnessstudio und die monatlichen Kosten. Gibt es aber vielleicht doch zulässige Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu kündigen?
Ärztliches Attest: Ausreichend für vorzeitige Vertragskündigung?
Im vorliegenden Fall hatte ein Fitnessstudio vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. (Entscheidung v. 25.09.2019 – 31 C 2619/19) gegen einen Kunden „auf rückständige Mitgliedsentgelte i.H.v. ca. 1500 Euro“ geklagt. Der Kunde erläuterte, er habe seinen Vertrag mit dem Fitness-Studio bereits gekündigt – und zwar fristlos. Dabei berief er sich auf „gesundheitliche Gründe“, die für seine vorzeitige fristlose Kündigung des Vertrags ausschlaggebend verantwortlich seien.
Gesundheitliche Gründe: Fitness-Studio-Besuch nicht mehr möglich?
Die genauen gesundheitlichen Gründe, führte der Kunde bei seiner Kündigung nicht aus. Allerdings reichte er ein Attest seines Arztes ein, auf welchem ebenfalls „gesundheitliche Gründe“ angegeben waren – ebenfalls ohne genauere Erläuterungen zum Gesundheitszustand. Das AG entschied, es dürfe „sich der Beklagte in der Kündigungserklärung, auf die die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gestützt war, zwar darauf beschränken, auf ‚gesundheitliche Gründe‘ abzustellen … Im Prozess müsse er aber nachprüfbar vortragen und beweisen, dass er an einer bestimmten Erkrankung gelitten habe, die es ihm verwehrt habe, sich im Fitnessstudio sportlich zu betätigen“.
Fazit: Wer aufgrund von Erkrankung nicht mehr trainieren darf, kann vorzeitig kündigen
Gesundheitliche Gründe können also durchaus ausschlaggebend sein für eine zulässige vorzeitige fristlose Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages. Ob eine Krankheit vorliegt, die dazu führt, dass die Besuche im Fitness-Studio nicht mehr gesundheitsfördernd, sondern vielmehr gesundheitsschädigend sein können, kann nur ein Arzt entscheiden. Stützt sich ein Kunde jedoch in seiner Kündigung auf diese gesundheitlichen Gründe, muss er ein Attest vorlegen, in dem erläutert wird, warum genau er sich im Fitness-Studio nicht mehr sportlich betätigen kann. Haben auch Sie Probleme mit Verträgen? Das Team der BERND Rechtsanwälte berät Sie gern ausführlich in allen Fragen zu Verträgen jeder Art.