Rechtsschutzversicherung – wozu?
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein spezieller Versicherungsvertrag nach dem VVG. Durch die Rechtsschutzversicherung erhalten Sie gegen Zahlung der Versicherungsprämie einen Versicherungsschutz bzgl. der Kosten eines Rechtsstreits. Der Versicherer übernimmt also im vereinbarten Umfang u.a. die Kosten Ihres Anwalts, die Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten sowie im Fall einer Niederlage auch die ggf. zu erstattenden Kosten des Gegners (vor allem seines Anwalts).
Diese Versicherung ist regelmäßig modular aufgebaut. Sie können also wählen, welche Rechtsgebiete erfasst sein sollen (z. B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Komplettpaket). Ebenso können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen und ob Familienmitglieder mitversichert werden sollen.
Für Berufskraftfahrer oder Personen, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, empfehlen wir dringend für den Bereich des Verkehrsrechts den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne oder mit nur sehr geringer Selbstbeteiligung. Anderenfalls lohnt sich (wirtschaftlich gesehen) das Vorgehen gegen kleinere Bußgeldverfahren nicht.
Zu beachten ist, dass einzelne Rechtsgebiete nicht versicherbar sind (z.
B. Abwehr von Schadensersatzansprüchen; Haftfplichtversicherung zuständig). Weiterhin ist in den meisten Verträgen geregelt, dass erst nach einer 3-monatigen Wartefrist der
Versicherungsschutz besteht. Steht in Ihrem Unternehmen eine Umstrukturierung oder Kündigung an, so schließen Sie also rechtzeitig für den Bereich Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung ab.
Egal wie die Anbieter einer Rechtsschutzversicherung heißen, z.B.
Allianz, Mecklenburgische Versicherung, AdvoCard, Deurag, Concordia, LVM oder weitere, Sie haben die freie Anwaltswahl. Der Versicherer kann Ihnen im Regelfall nicht vorschreiben, welchen Anwalt Sie nehmen müssen.
Dies gilt auch für die ADAC-Rechtsschutzversicherung. Davon zu trennen ist, dass der ADAC seinen Mitgliedern und auch den dort Rechtsschutzversicherten regelmäßig einen ADAC-Vertragsanwalt empfehlen wird.
Der Vorteil des ADAC Vertragsanwalts liegt darin, dass der ADAC für seine Mitglieder die Kosten der Erstberatung übernimmt, nicht mehr und nicht weniger. Die Kosten einer Vertretung nach außen oder vor Gericht werden (soweit keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen) also nicht übernommen! Wenn man sich dann noch überlegt, dass die Kosten der Erstberatung durch das Gesetz auf maximal 190,00 € netto gedeckelt sind und im Regelfall bei weitem nicht ausgeschöpft werden, nivelliert sich der Vorteil. Sie haben die Möglichkeit mit dem Anwalt Ihres Vertrauens im Vorfeld eine Beratungspauschale (z. B. 20 € – 50 €) auszumachen.
Zum anderen münden gerade bei der Unfallregulierung die meisten Fälle in einer Vertretung. Die Kosten der Erstberatung sind in den Kosten der Vertretung inbegriffen. Bei einem Unfall ist der gegnerische Haftpflichtversicherer verpflichtet, die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt zu übernehmen, soweit er den Unfall (zumindest teilweise) reguliert. Für den Mandanten fallen daher keine Kosten für die Erstberatung an bzw. kann das ADAC-Mitglied insoweit ohne Nachteil einen Fachanwalt seiner Wahl beauftragen.
Regelmäßig wird der Anwalt für Sie auch den Schriftverkehr mit dem Rechtsschutzversicherer führen und dort direkt abrechnen. Dies ist eine weitere Serviceleistung für Sie und wird Ihnen regelmäßig nicht in Rechnung gestellt.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.rechtsanwalt-bk.de
Die Kanzlei verfügt über zwei Berufsträger mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Zu den Schwerpunkten gehört die bundesweite Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Verkehrsrechts (z.B. Unfallregulierung, Bußgeld, Strafbefehl, Autokauf, Schadenersatz, Schmerzensgeld), nicht nur in Hoyerswerda, Cottbus, Dresden, Spremberg oder Senftenberg.
Neben dem Verkehrsrecht wird insbesondere das Mietrecht, WEG-Recht und Maklerrecht durch Frau Rechtsanwältin Krönert (Kurs für den Titel Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht erfolgreich abgeschlossen) und das Arbeitsrecht durch Herrn Rechtsanwalt Bandmann vertieft bearbeitet.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dies ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie uns einfach telefonisch und unverbindlich im Büro in Cottbus oder Hoyerswerda an.
Das Büro in Cottbus liegt zwischen Altmarkt und Spreegalerie, unweit der Geschäftsstelle des ADAC (in Cottbus, Spremberger Straße 15).
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es z.B. in der Spreegalerie oder auf dem Berliner Platz.