Rechtstipp im Versicherungsrecht
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?
Statistisch wird knapp jeder Dritte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Besonderes Hoch ist der Anteil in der Altersgruppe von 35 Jahren bis 60 Jahre. Hauptgründe für die Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat dicht gefolgt von psychischen Erkrankungen. Der Anteil an Berufsunfähigen infolge psychischer Erkrankung steigt seit der Jahrtausendwende stetig an. Schon jetzt ist absehbar, dass die psychischen Erkrankungen in naher Zukunft die körperlichen Erkrankungen als Hauptursache für die Berufsunfähigkeit ablösen werden. Häufigste psychische Erkrankungen sind Burn-Out und Depressionen. Wird man berufsunfähig ist man darauf angewiesen das die Berufsunfähigkeit schnell zahlt. Die Realität sieht in ca. einem Drittel aller Fälle jedoch völlig anders aus. Die Versicherungen verweigern die Leistung und verweisen dabei auf verschiedenste Vertragsbestimmungen. Für die Betroffenen stellt dies zumeist eine Belastungsprobe dar. Vielfach drohen erhebliche finanzielle Engpässe wenn die Berufsunfähigkeit nicht zahlt. Die finanziellen Schwierigkeiten können bis zum Verlust der Wohnstätte und des sozialen Standes führen. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist die psychische Belastung ohnehin schon hoch und wird durch Streitigkeiten mit der Versicherung noch zusätzlich angeheizt.
Berufsunfähigkeit – eine gute Idee?
Um im Fall dass man infolge Krankheit oder Verletzung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, schließen ca. 60% der Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese leistet im Fall der Berufsunfähigkeit in der Regel eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherungsnehmer von der Zahlung weiterer Versicherungsbeträge frei. Dies soll einen finanziellen und sozialen Abstieg verhindern. So ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht als Schadensversicherung anzusehen, sondern als Summenversicherung. Es soll in Summe dem Berufsunfähigen das gleiche Vermögen zur Verfügung stehen als wenn er nicht berufsunfähig wäre. Sofern die Versicherung also die vereinbarte Leistung erbringt, kann davon ausgegangen werden, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich empfehlenswert ist. Problematisch sind vor allem die Fälle, in denen Die Versicherung die Leistung aus diversen Gründen, nicht erbringt.
Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.
Die Gründe weshalb die Versicherung die Leistung nicht erbringen, sind so vielgestaltig wie die Versicherungen selbst. Die häufigsten Gründe sind, die Nichtanerkennung der Krankheit, was insbesondere bei psychischen Erkrankungen zu massiven Problemen führt, die Nichtanerkennung der Berufsunfähigkeit oder der pauschale Verweis auf eine fehlende Mitwirkung des Versicherten. Hierbei spielen oft sogenannte Anzeige- und Mitteilungspflichten eine Rolle. Dem Versicherten wird vorgehalten, der Versicherung wichtige Tatsachen und Umstände nicht mitgeteilt zu haben. Ziel der Versicherungen ist es naturgemäß die Leistung so gering wie möglich zu halten um die Gewinnspanne zu erhöhen.
Welche Möglichkeiten habe ich als Betroffener?
Ist der Betreffende berufsunfähig und verweigert die Versicherung die Leistung, stehen dem Betroffenen eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung. Die von den Versicherungen vorgetragenen Gründe und Argumente sind vielfach angreifbar. Die Chancen das Bestehen einer Erkrankung sowie das Ausmaß der Berufsunfähigkeit nachzuweisen stehen in den meisten Fällen gut. Auch eine fehlende Mitteilung oder Anzeige von wichtigen Tatsachen und Umständen durch den Versicherten entbindet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zwingend on ihrer Leistungspflicht. Vielmehr ist hierbei eine eingehende Prüfung der Tatsachen und Umstände im Verhältnis zu den Interessen der Versicherung durchzuführen. In vielen Fällen, fällt diese Prüfung zu Gunsten des Versicherten aus. Mit der Folge, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Leistung zahlen muss. Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten und Vorgehensweisen gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung, erfahren Sie hier: www.wvr-law.de
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