Rechtstipp im Versicherungsrecht
Gerät die Gothaer Lebensversicherung ins Wanken?
Finanzkraft vieler Versicherungen erschreckend gering
Die Gothaer Lebensversicherung gehört zu den großen deutschen Versicherern. Doch ihre Finanzkraft liegt laut einem Bericht der BILD vom 22.03.2017 mit dem Titel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“ nur noch bei erschreckenden -0,10%. Die Finanzkraft ist unter anderem ein Indiz dafür, wie es um die Kapitalerträge einer Versicherung steht. Ein Grund für diese geringe Finanzkraft der Gothaer Lebensversicherung ist das anhaltende Zinstief. Die vertraglich zugesicherten Renditen der zahlreichen Lebensversicherungsverträge der vergangenen Jahre führen dazu, dass die Versicherungsanbieter die Renditen überhaupt nicht mehr erwirtschaften. So entstehen sogenannten Unterdeckungen, die in der Folge wiederum dazu führen, dass die Finanzkraft eines Versicherungsunternehmens sinkt und manche Versicherungen auf andere Ertragsquellen zurückgreifen müssen.
Mittels Widerspruch finanziellen Vorteil sichern
In der heutigen Zeit sind zahlreiche Versicherungsnehmer nicht mehr mit der Leistung ihrer abgeschlossenen Lebensversicherungen als Altersvorsorge zufrieden.
Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich für den Versicherungsnehmer immer weniger lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nicht rentabel. Oftmals bleibt infolge einer Kündigung von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Bei einem Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer nahezu alle eingezahlten Raten plus Zinsen zurück. Der Widerspruch bietet daher unschlagbare wirtschaftliche Vorteile.
Unzureichende Belehrung über Widerspruchsrecht
„Steht mir denn überhaupt noch ein Widerspruchsrecht zu?“ Dies werden sich sicherlich viele Versicherungsnehmer fragen, die bereits vor Jahren einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben. Grundlage für dieses sogenannte „ewige“ Widerspruchsrecht sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft müsste ihre Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss also nur unzureichend über deren Widerspruchsrechte belehrt haben. Die in den Jahren 1994 bis 2007 verwendeten Widerspruchsbelehrungen können beispielsweise bereits aufgrund der äußeren Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Doch auch inhaltliche Defizite können festgestellt werden. So wurde teilweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist. Dieses Vorgehen entspricht jedoch gerade nicht den gesetzlichen Anforderungen. Des Weiteren sind in einigen Fällen in Belehrungstexten für den Versicherungsnehmer ungenaue Formulierungen bezüglich der Widerspruchsfrist genutzt worden.
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