Rechtstipp im Versicherungsrecht
Dient meine Lebensversicherung noch zur rentablen Altersvorsorge?
Zinsen setzen auch die HUK-Coburg Lebensversicherung unter Druck
In der vergangenen Woche berichtete bereits die Bild-Zeitung mit dem Artikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck“ (Ausgabe vom 22. März 2017, S. 8) über die finanziellen Schwierigkeiten, in denen einige Versicherungen inzwischen stecken. Die durch die Zentralbanken veranlasste anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass die Versicherungen finanziell unter Druck geraten. Die versprochenen hohen Renditen können aufgrund der niedrigen Zinsen oftmals nicht mehr erwirtschaftet werden. Dies führt wiederum dazu, dass Unterdeckungen entstehen und im Gesamten die Finanzkraft der jeweiligen Versicherung, wie auch der HUK-Coburg Lebensversicherung, stetig sinkt. Laut BILD liegt die Unterdeckung der HUK-Coburg inzwischen bei -0,13 %. Die deutschen Lebensversicherungen müssten ihre Rücklagen bis 2025 um einiges erhöhen, um die vertraglich zugesicherten Leistungen auszahlen zu können.
Auch der NDR berichtete erst kürzlich in einem siebenminütigen Beitrag darüber, dass die Erträge von Lebensversicherungen sinken und Kunden oft nur noch knapp die Hälfte der ursprünglichen Prognose tatsächlich ausgezahlt bekommen.
Hat die Lebensversicherung als sichere Kapitalanlage ausgedient?
Trotz sinkender Renditen müssen Lebensversicherungen hohe Zinsversprechen aus Altverträgen bedienen. Die übliche Verzinsung sank 2017 laut NDR auf 2,95 %, im Jahr 2000 lag sie noch bei 7,15 %. Lange galt die Lebensversicherung als rentable und sichere Kapitalanlage für Jedermann. Auch die HUK-Coburg Lebensversicherung wirbt auf ihrer Internetseite mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die starke Renditechancen verspricht. Doch schrumpfen die Erträge wegen der Niedrigzinsphase enorm.
Einige Versicherungen haben bereits dadurch einen Ausweg gesucht, ihre Kunden schriftlich zur vorzeitigen Kündigung zu ermuntern.
Widerspruchsrecht statt Kündigung der Lebensversicherung
Auch der NDR-Beitrag vom 27. März 2017 trägt den Titel „Lebensversicherung: Widerspruch statt Kündigung“. Eine Kündigung ist für den Versicherungsnehmer grundsätzlich der verlustreichere Weg, da bei einer Kündigung nur der Rückkaufswert erstattet wird. Von den eingezahlten Beiträgen bleibt oftmals wenig übrig. Die Ausübung des Widerspruchsrechts stellt jedoch in den meisten Fällen eine rentable Alternative dar. Wird vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, erhält der Kunde nahezu alle gezahlten Beiträge verzinst zurück.
Bei Vertragsschluss einer Lebensversicherung wird üblicherweise eine Frist vereinbart, innerhalb derer der Widerspruch eingelegt werden muss. Liegt allerdings eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung vor, kann Kunden ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht zustehen, da die Frist, innerhalb welcher der Widerspruch normalerweise erklärt werden kann, nicht zu laufen beginnt.
Voraussetzung für dieses „ewige“ Widerspruchsrecht ist also eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an die Deutlichkeit oder die Gestaltung einer Widerspruchsbelehrung nicht hinreichend beachtet wurden. Doch bei mehr als der Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, stellte man genau solche Fehler fest. Es wurde sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen.
Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung durch Werdermann | von Rüden in Anspruch
Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In dieser werden Ihre Vertragsunterlagen eingehend geprüft, Ihre persönliche Ausgangslage wird analysiert. Sie erhalten Auskunft darüber, ob Ihre Widerspruchsbelehrung tatsächlich entsprechende Mängel aufweist und nach wie vor ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Gerne stehen wir Ihnen auch via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.