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    Marcus Redig LL.M.
    Kategorie:
    Verkehrsrecht
    Veröffentlicht:

    Verkehrsunfall! Und nun?

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Marcus Redig LL.M.





    Häufig
    sieht sich der Geschädigte allein auf weiter Flur, wenn er seinen Unfallschaden
    reguliert haben möchte. Soll ein Gutachten angefertigt werden, oder nicht?
    Reicht ein Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt aus? Unter welchen
    Voraussetzungen bekommt man eine Entschädigung für die Reparaturdauer?

     

    Ohne
    Frage: Die Unfallschadensregulierung ist kompliziert und durch den Laien kaum
    alleine zu bewältigen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat auf diesem
    Rechtsgebiet einen enormen Wissensvorsprung und ist nicht selten auch dazu
    bereit, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Da gilt es, selbstbewusst seine
    Ansprüche darzulegen und einzufordern. Hierzu gehört aber auch das Wissen,
    welche Ansprüche man eigentlich hat.

     

    Grundsätzlich
    sollte man nach einem fremd-verschuldeten Verkehrsunfall ein
    Sachverständigengutachten einholen, wenn der eigene Schaden am KFZ ca. 800,- €
    oder mehr beträgt. Bei älteren Fahrzeugen sollte auch bei einem Schaden von
    unter 800,- € ein Gutachten eingeholt werden, da die Frage eines
    wirtschaftlichen Totalschadens zu klären ist und die Regulierung die Kenntnis
    des Wiederbeschaffungs- und des Restwerts voraussetzt.

    Das
    Gutachten oder der Kostenvoranschlag ist sodann dem gegnerischen
    Haftpflichtversicherer mit der Aufforderung zuzusenden, den errechneten
    Schadensersatz und die Rechnung des Gutachters zu zahlen.

     

    Nach
    Einholung des Gutachtens wird der Versicherer die veranschlagten
    Netto-Reparaturkosten erstatten. Diese sind als eine Art Vorschuss zu sehen, bis
    die eigentliche Reparaturrechnung eingereicht wird.

    Nach
    erfolgter Reparatur ist die Originalrechnung an den Versicherer zu übersenden,
    welcher sodann die effektiv angefallenen Reparaturkosten erstattet. (Tipp: Sind
    die effektiv angefallenen Reparaturkosten niedriger als die vom Gutachter
    veranschlagten Netto-Reparaturkosten, so sollte man auf eine Abrechnung auf
    Gutachtenbasis umstellen.)

    Bei
    jedem Unfall kann der Geschädigte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- €
    verlangen. Diese wird von den Versicherern ohne Beanstandung gezahlt.

     

    Wenn
    das Fahrzeug tatsächlich repariert wird, steht dem Geschädigten für die Dauer
    der Reparatur ein Mietfahrzeug zu. Dieses muss einer niedrigeren Klasse
    entsprechen, als das beschädigte Fahrzeug. Hintergrund dieses Umstands ist,
    dass der Vorteil ausgeglichen werden soll, den man dadurch hat, dass das eigene
    Fahrzeug nicht bewegt wird (geringere Laufleistung, keine Abnutzung).

    Verzichtet
    der Geschädigte auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, so steht ihm eine
    Nutzungsausfallentschädigung zu. Eine Entschädigung kann aber nur beansprucht
    werden, wenn der Geschädigte tatsächlich in der Lage gewesen wäre, das eigene
    KFZ zu nutzen. Liegt der Geschädigte beispielsweise im Krankenhaus oder tritt
    er kurz nach dem Unfall eine Flugreise an, so hätte er ohnehin sein Fahrzeug
    nicht nutzen können, selbst wenn es keinen Unfall gegeben hätte. Wird das
    Fahrzeug regelmäßig von Familienangehörigen genutzt, so kann trotzdem eine
    Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, wenn der Geschädigte selbst
    keine Nutzungsmöglichkeit gehabt hat.

    Die
    gegnerische Versicherungsgesellschaft zahlt alle im Zusammenhang mit dem Unfall
    entstehenden Kosten entsprechend der Verschuldensquote ihres
    Versicherungsnehmers. Dies gilt übrigens auch für die Rechtsanwaltskosten des
    Geschädigten. Nicht nur, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, sondern auch wenn der
    Unfallgegner den Unfall zu 100% verschuldet hat, sollte ein Rechtsanwalt
    aufgesucht werden. Dieser wird den Unfall für den Geschädigten regulieren und
    nicht selten den ein oder anderen Euro mehr herausholen, da er im Umgang mit
    den Versicherungsgesellschaften geübt ist und weiß, worauf es im Einzelfall
    ankommt.



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