Rechtstipp im Verkehrsrecht
Verkehrsunfall? Anwaltskosten sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten!
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Martin P. Heinzelmann
Wer nach einem Verkehrsunfall vor Gericht Schadensersatzansprüche durchsetzen will, kann sich die Anwaltskosten vom Gegner erstatten lassen, soweit es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall handelt, was aber selten der Fall ist. Grundsätzlich ist nämlich ein Rechtsanwalt als Berater des Geschädigten notwendig (Amtsgericht Frankenthal, 3 c C 49/18).
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ihre rechtlichen Interessen bundesweit. Kontaktieren Sie uns, gerne auch am Wochenende.