Überhöhte Geschwindigkeit und geblitzt - was muss ich beachten?
Ein solcher Verstoß kann jedem passieren, mal hat man ein Schild übersehen, mal hatte man es doch zu eilig. Mitunter ist aber einfach auch die Messanlage fehlerhaft.
Letzteres können Sie als Betroffener nicht selbst überprüfen. Sie erhalten keine Akteneinsicht. In der Regel wird die Verwaltungsbehörde Ihrer Aussage kein Glauben schenken und von der Fehlerfreiheit der eigenen Anlage überzeugt sein.
Die Verteidigung im Bußgeldverfahren beginnt bereits unmittelbar nach dem Verstoß bzw. vorgeworfenen Verstoß. Gemäß der alten Verteidigerregel, „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“, sollten Sie im Anhörungsbogen keine Angaben zur Fahrereigenschaft machen bzw. sich nicht zum Vorwurf selber äußern. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf nicht zutreffend ist, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Oft ist die Fahrereigenschaft des Betroffenen nicht klar bzw. nicht nachweisbar. Auch in Zeiten hoch auflösender Digitalkameras sind viele Bilder nicht für eine Identifizierung ausreichend oder kommen Dritte als Fahrer in Betracht.
Ein speziell geschulter Anwalt wird in vielen Messverfahren Fehler finden. Mitunter genügt es ihm bereits, dass im Hinblick auf Unsicherheiten bei der Messung ein erhöhter Sicherheitsabschlag vorgenommen wird und demzufolge ein Grenzwert unterschritten wird. So ist der Unterschied zwischen eintragungspflichtigen und punktbewährten Bußgeld und einem Verwarngeld oder einem Fahrverbot und einem einfachen Bußgeld mitunter nur 1 km/h. Einen möglichen Fehler, der einen erhöhten Sicherheitsaufschlag von 1 km/h rechtfertigt, lässt sich oft finden.
Selbst wenn der Vorwurf als solches vollständig zutreffen würde, ist oftmals ein Einspruch und entsprechende Verfahren bei einer Gesamtbetrachtung sinnvoll. So kann es sein, dass durch entsprechende lange Verfahrensdauer Voreintragungen heraus fallen und gelöscht werden. Dies kann dann dazu führen, dass z. B. auf das sonst zu verhängende Fahrverbot zu verzichten ist oder gewisse Punktgrenzen im Verkehrszentralregister unterschritten werden. Ärgerlich war der Fall eines Mandanten, der sich bei der Tilgung seiner Voreintragung verrechnet hatte und dann auf Grund nur eines weiteren Punktes, die 18- Punktegrenze überschritt bzw. mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bedroht war. Hätte er einen Einspruch eingelegt und das Verfahren entsprechend lange hingezogen, hätte er die Fahrerlaubnis behalten können. Aus diesem Grund prüfen wir die Voreintragungen mit.
Teilweise ist auch ein Verzicht auf ein verhängtes Fahrverbot möglich. Hier ist der Verteidiger gefordert und je nach Gericht mehr oder weniger vorzutragen.
Warten Sie nicht ab, bis der Bußgeldbescheid kommt. Mitunter kann im Anhörungsverfahren bereits mehr erreicht werden. Ist der Bußgeldbescheid bereits einmal in der Welt, wird die Bußgeldbehörde oftmals an ihm festhalten wollen.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr Anwalt in Hoyerswerda / Cottbus
www.rechtsanwalt-bk.de
Die Kanzlei verfügt über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und eine entsprechende Fachanwältin. Zu den Schwerpunkten gehört u.a. die Regulierung von Unfällen und Geltendmachung von Schmerzensgeld bzw. Durchsetzung von Schadenersatz, Abwehr von Bußgeldbescheiden (z.B. Abstandsmessung, überhöhte Geschwindigkeit, Verursachen eines Verkehrsunfalls, Rotlichtverstoß usw.) oder Verteidigung bei Verkehrsstraftaten, z.B. in Bautzen, Lübben, Großräschen, Hoyerswerda, Cottbus, Forst, Kamenz, Spremberg oder Senftenberg.
Herrn Bandmann wurde 2007 als ersten Anwalt in Hoyerswerda der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen.
Neben dem Verkehrsrecht wird insbesondere das Mietrecht, WEG-Recht und Maklerrecht durch die Kollegin Krönert mit (Kanzleisitz in Cottbus, Kurs zum Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht vorhanden) bearbeitet. Herr Bandmann bearbeitet weiterhin vertieft das Arbeitsrecht und vertritt Sie als Anwalt etwa bei Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn vor dem Arbeitsgericht.