Bei Rot über die Ampel - was droht mir?
Der Bußgeldkatalog unterscheidet verschiedene Fälle der Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens.
Dauert die Rotlichtphase mehr als 1 Sekunde, so liegt der Regelsatz bei einem Bußgeld von 200,00 € und einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt die Geldbuße bis auf 360,00 €.
Dauerte die Rotphase weniger als 1 Sekunde, so liegt der Regelsatz bei 90 € und steigt bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung auf bis zu 240,00 € und ist ebenfalls mit einem Fahrverbot von 1 Monat verknüpft.
Von diesen Regelsätzen kann aber nach oben und unten abgewichen werden.
Die Aufgabe des Verteidigers liegt zuerst darin, zu überprüfen, ob der Vorwurf und ggf. die Qualifizierung als Gefährdung und Sachbeschädigung auch wirklich nachweisbar ist. Auch stationäre Rotlichtblitzer funktionieren nicht fehlerfrei.
Die knapp 300 Meter vom Büro in Hoyerswerda befindliche Anlage an der Kreuzung Wittichenauer Straße / Dresdner Straße geht nach jahrelangen Umbau erst jetzt wieder in den Betrieb. Hier war in einem Bußgeldverfahren festgestellt worden, dass die Anlage massiv fehlerhaft arbeitete bzw. die Zeit, die die Rotphase bereits andauerte, viel zu hoch ermittelt wurde.
In der Praxis führte das dazu, dass mehrere Mandanten sich absolut sicher waren, noch bei gelb in die Kreuzung eingefahren zu sein und dennoch die Anlage auslösten. Bei einigen kam es sogar dazu, dass ihnen ein so genannter qualifizierter Rotlichtverstoß bzw. eine Rotphase von mehr als 1 Sekunde vorgeworfen wurde. Dies führte dann eben zu einem Fahrverbot bzw. ist für Berufskraftfahrer sehr nachteilig.
Da die Anlage dann als fehlerhaft erkannt wurde, konnte in mehreren Verfahren eine Wiederaufnahme und ein Freispruch oder eine Reduzierung und Rückzahlung der Geldbuße erreicht werden. Viele hatten aber bereits das Fahrverbot bereits absolviert und erhielten hierfür praktisch keine nennenswerte Entschädigung. Sie waren damals davon ausgegangen, dass die Anlage wohl doch richtig funktioniert haben könnte bzw. ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Verkehrsrecht abdeckt, so sollten Sie daher dringend einen Anwalt einschalten und in Ihrem konkreten Fall die Ordnungsmäßigkeit der Messung überprüfen lassen.
Selbst wenn die Messung an sich in Ordnung ist, stellt sich die Frage, ob von den Regelsätzen nicht zu ihren Gunsten abgewichen werden kann. Hier ist Ihr Anwalt gefordert und muss entlastende Umstände vortragen. Dabei gibt es weniger sinnvolle Argumente, wie eine besondere Eile oder ein dringendes Bedürfnis. Andere Argumente können aber durchaus dazu führen, dass der Verstoß nicht mehr als so gravierend anzusehen ist und deshalb das Gericht auf das Fahrverbot verzichtet.
Selbst wenn solche Argumente nicht zur Verfügung stehen, so ist bei vielen Voreintragungen oftmals ein Verzicht auf das Fahrverbot gegen eine angemessene Anhebung der Geldbuße zu erreichen. Dies ist aber nicht mehr so einfach möglich wie in der Vergangenheit. Die Oberlandesgerichte haben hier die Schrauben deutlich angezogen und fordern nun vom Verteidiger, dass er detailliert vorträgt, warum das Fahrverbot für den konkret Betroffenen existenzbedrohend ist bzw. wesentlich einschneidender, als ein Fahrverbot für den durchschnittlichen Kraftfahrer. Die Anforderungen hieran sind von Gericht zu Gericht etwas unterschiedlich. Ihr Anwalt wird im Zweifel die Rechtsprechung des lokalen Gerichts kennen.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.rechtsanwalt-bk.de
Die Kanzlei verfügt über zwei Anwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu den Schwerpunkten gehört insbesondere die bundesweite Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Verkehrsrechts (z.B. Unfallregulierung, Bußgeld, Geschwindigkeitsverstoß / geblitzt Strafbefehl, Anklage, Gewährleistung und Rücktritt beim Autokauf, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Recht der Fahrerlaubnis), nicht nur in Hoyerswerda, Cottbus, Peitz, Lübben, Dresden, Spremberg, Forst oder Senftenberg.
Neben dem Verkehrsrecht wird insbesondere das Mietrecht, WEG-Recht und Maklerrecht durch Frau Rechtsanwältin Krönert (Kurs für den Titel Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht abgeschlossen) und das Arbeitsrecht durch Herrn Rechtsanwalt Bandmann vertieft bearbeitet.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dies ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie uns einfach telefonisch und unverbindlich im Büro in Cottbus oder Hoyerswerda an.