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Verkehrsrecht

Punkteabbau im Verkehrszentralregister in Flensburg - wozu?

3 Min. Lesezeit 23.02.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Punkteabbau?

Das Verkehrszentralregister in Flensburg speichert für jeden Inhaber einer Fahrerlaubnis wesentliche Dinge - u.a. Erteilung der Fahrerlaubnis, endgültige oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Neuerteilung oder eben die mit mindestens 1 Punkt bewerteten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Soweit 8 oder 14 Punkte erreicht sind, erhält der Betroffene kostenpflichtige Post von der für ihn zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und wird hierauf hingewiesen. Erreicht er 18 Punkte, so hat er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gezeigt und die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen.
Dies geht einher mit einer Sperre von mindestens 6 Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und regelmäßig auch der Pflicht, ein positives MPU-Gutachten (im Volksmund Idiotentest) vorzulegen. Soweit sollte man es also nicht kommen lassen.

Voreintragungen führen regelmäßig zu härterer Bestrafung. Die im Verkehrszentralregister gespeicherten Eintragungen (z.B. zu Punkten) können z.B. von Bußgeldstellen, Gerichten und der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Bei Vorliegen solcher Voreintragungen wird regelmäßig die Strafe oder das Bußgeld erhöht, der gleiche Verstoß wird also teurer. Zum anderen werden die Behörden seltener ein Verfahren einstellen, auf ein Fahrverbot verzichten bzw. sogar extra eines anordnen, obwohl die im Bußgeldkatalog nicht vorgesehen ist.

Beruflich können Voreintragungen z.B. hinderlich für den Taxischein sein.

Insofern raten wir Betroffenen dazu, rechtzeitig Punkte abzubauen. Der einfachste Punkteabbau ist natürlich die automatische Löschung der Punkte aufgrund Erreichen der Tilgungsfrist ohne dass neue Eintragungen hinzukommen.

Aus anwaltlicher Sicht liegt der sicherste Weg daher darin, Neueintragungen zu verhindern und gegen Vorwürfe seitens der Bußgeldstelle vorzugehen. Dabei muss nicht unbedingt ein Freispruch erreicht werden, auch eine Einstellung des Verfahrens oder eine Herabstufung in den Verwarngeldbereich verhindert eine neue Eintragung.
Bereits eine zeitliche Verzögerung der Eintragung kann aber "kriegsentscheidend" sein.
Mitunter kommt es nur auf Wochen an, dass dann die alten Eintragungen aufgrund des Ablaufs der Überliegefrist oder Erreichen der absoluten Tilgungsreife gelöscht werden. Insofern führt die etwas spätere Eintragung des aktuellen Falles dazu, dass eben nicht die Punktegrenzen bei 8, 14 oder 18 Punkten erreicht werden oder die Zwei-Jahresfrist abläuft. Lassen Sie sich zu Ihren Voreintragungen beraten und gehen Sie gegen neue Eintragungen vor.

Daneben können durch rechtzeitige Teilnahme an einem Aufbausseminar zwischen 2 und 4 Punkte abgebaut werden. Falls es dafür zu spät ist, bleibt noch eine verkehrspsychologische Beratung zum Abbau von 2 Punkten. Reichen Sie rechtzeitig die Nachweise dann an die Fahrerlaubnisbehörde weiter!

Die langfristig sicherste und preiswerteste Möglichkeit des Punkteabbaus ist und bleibt natürlich die Einhaltung der Verkehrsvorschriften.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Büro in Hoyerswerda / Cottbus

www.rechtsanwalt-bk.de

Die Kanzlei verfügt über zwei Anwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Zu den Schwerpunkten gehört u.a. die Unfallregulierung und die Vertretung in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts, nicht nur in Hoyerswerda, Cottbus, Spremberg oder Senftenberg, sondern bundesweit.

Herrn Bandmann wurde 2007 als ersten Anwalt in Hoyerswerda der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen. Er berarbeitet weiterhin vertieft das Arbeitsrecht und vertritt Sie als Anwalt etwa bei Kündigung, Abmahnung oder ausstehenden Lohn.

Neben dem Verkehrsrecht wird insbesondere das Mietrecht, Wohnungseigentum-Recht und Maklerrecht durch die Kollegin Krönert mit (Kanzleisitz in Cottbus, Kurs zum Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht erfolgreich abgeschlossen) bearbeitet.

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