Rechtstipp im Verkehrsrecht
Parkverstöße
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Stephan Weinges
Bei Parkverstößen lohnt es sich in der Regel nicht, sich dagegen zu wehren, solange nur ein geringes Bußgeld/Verwarngeld und keine Punkte fällig werden. Ausnahmen davon sind jene Fälle, in denen das Auto abgeschleppt wurde.
Für Parkverstöße haftet neben dem Fahrer auch der Halter, ohne dass hier genau geprüft wird. Es besteht eine sogenannte Halterhaftung. Wird der Fahrer also nicht ermittelt, muss der Halter zahlen.
Will man sich nicht persönlich dagegen wehren, sollte man beachten, dass in den meisten Rechtsschutzversicherungen Verteidigungen gegen Parkverstöße ausgeschlossen sind. Sollten Sie eine anwaltliche Beratung wünschen, sprechen Sie bitte vorher mit diesem über sein Honorar. Meist liegt dies über dem Ordnungsgeld.