Rechtstipp im Verkehrsrecht
Neuwagen beschädigt - wie hoch ist der Schaden?
Je nach dem wie neu das Fahrzeug und wie hoch der Schaden ist, handelt es sich hier um einen sogenannten "unechten Totalschaden". Das ist eindeutig der Fall bis zu 1000 km Fahrleistung und 1 Monat Alter ab Erstzulassung, wenn der Schaden nur ein gewisses Gewicht hat. Darüber hinaus streiten sich die Gelehrten. Wenn das Fahrzeug etwas älter ist und bis zu 3000 km gefahren war, kann der Anspruch auf einen Neuwagen bestehen, wenn bei dem Unfall erhebliche Schäden entstanden sind, als nicht etwa nur eine Stoßstange ausgetauscht werden mußte. Es muß vielmehr erheblich in die Fahrzeugsubstanz eingegriffen worden sein. im Falle eines unechten Totalschadens erhält der Geschädigte das Geld für einen funkelnagelneuen identischen Wagen, selbstverständlich abzüglich des Restwertes des verunfallten Wagens. Hinzu kommen selbstverständlich Ummeldekosten, eventuell Nutzungsausfallentschädigung, Gutachterksoten etc.