Rechtstipp im Verkehrsrecht
Gurtpflicht? Nicht immer
Veröffentlicht von: Rechtsanwältin Theresia Donath
Insassen eines Fahrzeuges haben während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen. Wird jemand durch einen Unfall als Fahrzeuginsasse verletzt und war er zu diesem Zeitpunkt nicht angeschnallt, kann ihn ein Mitverschulden treffen, soweit durch das Nichtanlegen des Gurtes die Verletzungen erschwert oder überhaupt erst entstanden sind.
Bringt jedoch ein Fahrzeugführer seinen Pkw nach einer Kollision zum Stehen und schnallt sich ab, um sich in Sicherheit zu bringen, trifft ihm für eine Verletzung aus einem anschließenden Auffahrunfall kein Mitverschulden, da zu diesem Zeitpunkt keine Anschnallpflicht mehr bestand; das Fahrzeug des Geschädigten befand sich nicht mehr in Fahrt.
(vgl. Urteil des BGH vom 28.02.2012, Az VI ZR 10/11)