Rechtstipp im Verkehrsrecht
Die Alkoholfahrt: Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?
Sie
fahren mit ihrem Auto die Straße entlang und haben vielleicht ein „Gläschen“ zu
viel getrunken und sehen, dass sie in eine Polizeikontrolle geraten. Wichtig
ist, dass sie nun keine Panik bekommen, sondern sich unauffällig und kooperativ
verhalten.
Ziel
ist es, sich so zu verhalten, dass sie bei dem kontrollierenden Polizisten
keinen Anfangsverdacht zu einer Straftat erwecken. Anfangsverdacht bedeutet,
dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat
vorliegen. Besteht ein Anfangsverdacht kann ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet werden und körperliche Untersuchungen, wie eine Blutentnahme,
können angeordnet werden.
Über
ihr Trinkverhalten bitte keine Angaben machen. Aus den Angaben könnte sich
nämlich ein Anfangsverdacht herausbilden. Auf die Frage, ob sie etwas getrunken
haben, sollten sie entschieden mit Nein antworten, wenn sie wirklich nichts
getrunken haben.
Sollten
sie auch nur ein Glas getrunken haben, empfiehlt es sich keine Angaben zu
machen, denn dann muss sich der Anfangsverdacht aus weiteren Umständen ergeben.
Freiwillig
ins „Röhrchen blasen“ ist nur ratsam, wenn sie sich absolut sicher sind, dass
ein Wert von 0,0 Promille erscheinen wird, ansonsten verweigern.
Andere
Tests und Untersuchungen sollten nicht freiwillig durchgeführt werden, da sie
sich im schlimmsten Falle selbst belasten und sich später nicht auf die
Rechtswidrigkeit der Maßnahmen berufen können.
In
jedem Fall empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht
oder Verkehrsrecht.
Rechtsanwältin Sabrina KieflAnwältin für Straf- und Verkehrsrecht