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Weitere Abmahnungen der Kanzlei Taylor Wessing für FC Bayern München AG wegen Markenrechtsverletzung

Carsten Herrle Rechtsanwalt · Kiel 3 Min. Lesezeit 20.02.2015
Dieser Beitrag ist von 2015. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Weitere Abmahnungen der Kanzlei Taylor Wessing für FC Bayern München AG wegen Markenrechtsverletzung

Uns erreicht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der

Rechtsanwälte Taylor Wessing aus München

im Auftrag der

FC Bayern München AG

wegen

Markenrechtsverletzung bei ebay-Auktion.

Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtiche Abmahnung mit welcher die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte der FC Bayern München AG bezüglich der Wort-/Bildmarken “FC BAYERN MÜNCHEN” und “FC BAYERN” gerügt wird. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, nicht lizenzierte Artikel (“Fälschungen”) mit den geschützten Marken auf dem Online-Marktplatz eBay zum Kauf angeboten zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen Art. 9 GMV. Im vorliegendenen Fall geht es um ein Bild eines bekannten Fussballers des Vereins Bayern München, der auf Fliesen grossflächig abgebildet ist.

Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?

Die Anwaltskanzlei Taylor Wessing fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.

Empfehlung

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte ggf. verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar und können unter Umständen reduziert werden. Im Rahmen der Abmahnung werden von Taylor Wessing jedoch keine Abmahnkosten geltend gemacht.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
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Carsten Herrle
Geschrieben von Carsten Herrle Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Herrle · Kiel

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