Rechtstipp im Urheberrecht
Waldorf Frommer: Filesharing Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt bereits seit einiger Zeit Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab. Aktuelle Abmahnungen beziehen sich dabei u.a. auf Urheberrechtsverletzungen an den Filmen „New Kids Turbo“, „Pandorum“, „Maria ihm schmeckts nicht“, „Die Kinder von Paris“ oder auch „Resident Evil: Afterlife - 3D“.
Allen Abmahnschreiben ist gemein, dass regelmäßig die Zahlung eines Betrages von 956 € verlangt wird. Diese Summe setzt sich zusammen aus 506 € Anwaltskosten und 450 € Schadenersatz.
Daneben wird außerdem die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Praktischerweise legt die Kanzlei Waldorf Frommer den Abmahnschreiben dazu gleich ein entsprechendes Muster bei. Dieses sollte jedoch auf keinen Fall unterzeichnet und an die Kanzlei zurückgeschickt werden.
Nicht nur, dass mit der Abgabe der originalen Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis verbunden ist. Nach meinem Verständnis ist die Unterlassungserklärung in der Form, wie sie von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegt wird, nicht nur viel zu weit gefasst. Sie bezieht sich nämlich in allen mir bekannten Fällen auf sämtliche Werke des Unterlassungsgläubigers, hier also der Constantin Film Verleih GmbH.
Derart weitgehende Unterlassungsansprüche können jedoch dem Rechteinhaber selbst dann nicht zustehen, wenn die Rechtsverletzung tatsächlich an einem Werk aus dem Werkrepertoire vorliegt. In einem solchen Fall sollte nicht nur die abzugebende Unterlassungserklärung entsprechend eingeschränkt werden. Weiter sollte auch darüber nachgedacht werden, ob nicht eine entsprechende Gegenabmahnung in Betracht kommt. Hier ist dann denkbar, dass dem Abgemahnten Kostenerstattungsansprüche zustehen, die die geltend gemachten Erstattungs- und Schadenersatzansprüche deutlich übersteigen.
Generell sollte jedoch aufgrund der komplexen Materie des Urheberrechtes und im Hinblick auf das Kostenrisiko, das in derartigen Fällen bestehen kann, erst nach Beratung durch einen Anwalt reagiert werden. Dies ist im Hinblick auf die kurz gesetzten Fristen oft schwierig, so dass zügig umfassender Rechtsrat im Einzelfall eingeholt werden sollte.
Rechtsanwälte Dr. Altersberger und Kollegen
RA Matthias Lederer
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