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Urheberrecht

Vorsicht! Fake-Abmahnung der Kanzlei Robert Barber Solicitors im Auftrag der xfun film Ltd.

Carsten Herrle Rechtsanwalt · Kiel 2 Min. Lesezeit 20.02.2015
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Vorsicht! Fake-Abmahnung der Kanzlei Robert Barber Solicitors im Auftrag der xfun film Ltd.

Seit einiger Zeit werden angebliche Abmahnungen der Kanzlei

Robert Barber Solicitors

im Auftrag der

xfun film Ltd.

verschickt.

Vorgeworfen wird den Abmahnungsempfängern eine angeblich von diesen begangene Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen und gleichzeitige Zur-Verfügung-Stellen des pornografischen Filmwerkes „Sucking housewifes reloaded – Julias pleasure”. Das Ganze soll unter verwendung der Internetplattform www.youporn.com stattgefunden haben.

Das Schreiben enthält die Aufforderungen, es zu unterlassen, das geschützte Filmmaterial auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen, das Filmmaterial durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen herunterzuladen und das Filmmaterial durch Streamingdienste unberechtigterweise zu konsumieren oder vorzuführen.

Insbesondere der letzte Teil überrascht, denn Mitte des Jahres 2014 hat der EuGH in einem Urteil festgestellt, dass der reine Konsum geschützter Werke über Streams im Internet, keine Urheberrechtsverletzung darstellt (EuGH, Urteil vom 05.06.2014, Az.: C-360/13).

Darüber hinaus wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 280,- € gefordert, welcher sich aus Anwaltsgebühren, Schadensersatz und den Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung zusammensetzt.
Nicht gefordert wird dagegen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Außer dem Datum an dem die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde, sucht man nach weiteren Informationen, die diese belegen, wie beispielsweise eine IP-Adresse, vergeblich.

Vorsicht! Es handelt sich hierbei um Fake-Abmahnungen.

Die in den Abmahnungen genannte Kanzlei Robert Barber Solicitors mit Sitz in Nottingham existiert zwar, ist aber nicht Versender der Abmahnungen.
Nicht existent sind dagegen sowohl das Unternehmen „xfun film Ltd.” als auch das abgemahnte Filmwerk „Sucking housewifes reloaded – Julias pleasure”.

Empfehlung

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Robert Barber Solicitors im Auftrag der xfun film Ltd. erhalten haben, sollte Sie auf keinen Fall eine Zahlung auf das angegebene Konto vornehmen. Heben Sie das Schreiben oder die email auf und stellen Sie Strafanzeige gegen unbekannt!
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Carsten Herrle
Geschrieben von Carsten Herrle Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Herrle · Kiel

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