Rechtstipp im Urheberrecht
Urheberrechtliche Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Verwendung von Landkarten
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
MBBS Rechtsanwälte (Meyer-Bohl Wenk-Fischer Partnerschaftsgesellschaft) aus Hamburg
im Auftrag der
MAIRDUMONT GmbH & Co. KG
wegen
unerlaubter Verwendung von Landkarten
ab.
Die MBBS Rechtsanwälte bzw. Meyer-Bohl Wenk-Fischer Partnerschaftsgesellschaft aus Hamburg vertreten die Interessen der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Sie verschicken derzeit im Namen der MAIRDUMONT GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass im Jahr 2007 die United Navigation GmbH von der Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG beauftragt wurde, Kartografiesubstanzen zu erstellen. Diese Werke sollen bis Anfang 2014 unter www.falk.de unter anderem abrufbar gewesen sein. Der von dem Abmahnschreiben betroffene soll nun Kartenausschnitte der Domain genutzt haben, ohne dass hierzu berechtigt gewesen zu sein.
Die MBBS Rechtsanwälte verlangen für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz gefordert, welcher auf Grundlage der Lizenzanalogie berechnet wurde. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.