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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Urheberrecht
    Veröffentlicht:

    Schadensersatz-Forderungen der Image Law im Auftrag der Aurora Photos Ltd. wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Wir erhielten eine Anfrage wegen eines Schreibens der

    Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg

    im Auftrag der

    Aurora Photos Ltd. aus Portland, USA

    wegen

    unerlaubter Verwendung und Veröffentlichung geschützter Fotografien auf Internetseiten.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg vertritt die Interessen der Aurora Photos Ltd. aus Portland, USA. Sie verschickt in ihrem Namen derzeit Schreiben wegen Urheberrechtsverletzungen. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene ein Lichtbild, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts die Aurora Photos Ltd. sei, auf einer Internetseite veröffentlicht habe, ohne von der Aurora Photos Ltd. die hierfür notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verlangt zum einen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung Der Schaden für die Nutzung wird aufgrund der Lizenzanalogie berechnet und hierfür die Lizenzbedingungen der Aurora Photos Ltd., welche online Einsehbar sind, zugrunde gelegt.

    Sollten Sie durch ein solches oder ähnliches Schreiben der Image Law Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

    Empfehlung:

    Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

    - die Urheberrechtsverletzung eingestehen
    - und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    - zur Zahlung einer Vertragsstrafe
    - und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

    Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

    telefonisch (0431/3053719),

    per Fax (0431 / 3053718)

    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.



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