Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Rasch vor: Dieses Mal mahnen sie im Auftrag der Universal Music GmbH ab und rügen wie bislang auch die unerlaubte Veröffentlichung geschützten Tonmaterials.
In ihrem Abmahnschreiben werfen die gegnerischen Rechtsanwälte unserem Mandanten vor, er habe über eine Online-Tauschbörse das Musikalbum „Love?“ der Künstlerin Jennifer Lopez anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung wird unser Mandant zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 1200,00 aufgefordert, damit die Angelegenheit vergleichsweise beigelegt werden kann. Zur Kostenbegleichung wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese ist vorformuliert und der Abmahnung beigefügt.
Doch bei einer Vielzahl von vorformulierten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollte daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen. Aber auch wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben, gibt es immer Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren, sondern zu reagieren – gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
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