Rechtstipp im Urheberrecht
Neue Abmahnungen Kanzlei Fareds: „Gigolo“ – Anders/Fahrenkrog von Fort Knox Entertainment GmbH und „Locked Down“ von Los Banditos Films GmbH
Wir haben von zwei Abmahnungen der Kanzlei Fareds Kenntnis erhalten. In der einen wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe das Musikwerk „Gigolo“ des Künstlers Anders/Fahrenkrog öffentlich zugänglich gemacht. In einer weiteren Abmahnung ist der Vorwurf ähnlich: Diesmal soll unser Mandant den Film „Locked Down“ der Los Banditos Films GmbH über eine Internet-Tauschbörse illegal zum Download angeboten haben. Beide Abmahnungen wurden durch die Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg ausgesprochen.
Die Kanzlei FAREDS wirft unseren Mandanten vor, sie haben über ein Peer-to-Peer-Filesharing-Netzwerk ohne die Einwilligung der jeweils Berechtigten zum einen den Tonträger „Gigolo“ des Künstlers Anders/Fahrenkrog und zum anderen den Film „Locked Down“ anderen Nutzern des Filesharingprogramms zum Download zur Verfügung gestellt. An dem Tonträger ist die Fort Knox Entertainment GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrecht, im Bezug auf den Film es die Los Banditos Films GmbH.
In diesen öffentlichen Zugänglichmachungen, die die Rechtsanwälte FAREDS mit den hierbei verwendeten IP-Adressen unserer Mandanten belegen, sahen die Rechteinhaber Fort Knox Entertainment GmbH und die Los Banditos GmbH, ihre Urheberrechte verletzt, woraufhin unsere Mandanten jeweils zur Zahlung eines Einigungsbetrages sowie zur Abgabe von strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärungen aufgefordert wurde.
Die gegnerischen Anwälte führen aus, dass durch das unerlaubte Filesharing ein Schaden entstanden sei. Durch die Zahlung eines pauschalen Einigungsbetrages von € 450,00 für den Musiktitel „Gigolo“ und € 850,00 für den Film „Locked Down“ innerhalb von 14 Tagen seien alle sich aus dieser Angelegenheit ergebenden finanziellen Ansprüche abgegolten.
Neben den Zahlungen der pauschalierten Einigungsbeträge wird von unseren Mandanten wie nahezu in jeder Abmahnung auch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Diese ist formuliert und der Abmahnung beigefügt.
In den vorformulierten Unterlassungserklärungen wird nicht selten mehr gefordert, als eigentlich erforderlich wäre. Da aber bei der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitereichende Folgen und Verpflichtungen entstehen können, sollte sie vor dem Unterzeichnen rechtlich überprüft werden. Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt oder sind möglicherweise bei der Ermittlung der IP-Adresse oder bei der Zuordnung der IP durch den Provider Fehler unterlaufen? Doch selbst wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben, gibt es immer Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.
Um aber sicher entscheiden zu können, ob die Abmahnung berechtigt war und die Kosten zu tragen sind, empfehlen wir immer Rechtsrat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des untätig Bleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Um dies zu verhindern, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie nicht in Augs-burg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
http://www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/