Rechtstipp im Urheberrecht
Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer: "Fight or Die" und "Umständlich verliebt"
Erneut werden wir von einem Mandanten wegen einer Abmahnung der
Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer
beauftragt. Abgemahnt wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung
der Filme „Centurion – Fight or Die“ und „Umständlich verliebt“ über
eine Internettauschbörse.
In ihrem Abmahnschreiben werfen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer
unserem Mandanten vor, er habe über eine Online-Tauschbörse die Filme
„Centurion – Fight or Die“ und „Umständlich verliebt“ anderen
Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieser
öffentlichen Zugänglichmachung wird unser Mandant zur Zahlung eines
pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 450,00 pro Film
zuzüglich 666,00 € Rechtsanwaltskosten aufgefordert, damit die
Angelegenheit vergleichsweise beigelegt werden kann. Zur
Kostenbegleichung wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt, die
Unterlassungserklärung soll bereits nach 7 Tagen ab Datum der Abmahnung
bei der Kanzlei Waldorf Frommer eingehen.
Doch bei dieser vorformulierten Unterlassungserklärung ist Vorsicht
geboten. Denn diese ist zu weit gefasst oder kann unberechtigt sein und
sollte daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Da durch die
Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden
weitreichende Pflichten entstehen, sollten Sie keinesfalls eine Ihnen
mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Denn auch wenn Sie
das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben, gibt es immer
Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir
Ihnen, das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren, sondern zu
reagieren – gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in
Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie
tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell
entwickelten Pauschalangebots.