Rechtstipp im Urheberrecht
Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer: Avril Lavigne "Goodbye Lullaby"
Gerade erreicht uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH. Abgemahnt wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Albums Avril Lavigne „Goodbye Lullaby“ über eine Internettauschbörse.
Im vorliegenden Abmahnschreiben werfen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer unserer Mandantin vor, sie habe über eine Online-Tauschbörse das Album Avril Lavigne „Goodbye Lullaby“ anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung wird unsere Mandantin zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 450,00 zuzüglich € 506,00 Rechtsanwaltskosten aufgefordert, damit die Angelegenheit vergleichsweise beigelegt werden kann. Zur Kostenbegleichung wurde ihr eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese ist vorformuliert, der Abmahnung beigefügt und soll innerhalb von 7 Tagen bei den Rechtsanwälten Waldorf Frommer eingehen.
Doch bei einer Vielzahl von vorformulierten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollten daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen. Ungeprüftes Unterschreiben und Zurücksenden der vorgefertigten Unterlassungserklärung kann auch als Schuldeingeständnis gesehen werden.
Um also sicher entscheiden zu können, ob die Abmahnung berechtigt war und die Kosten zu tragen sind, empfehlen wir immer Rechtsrat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. Aber auch wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben, gibt es immer Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren, sondern zu reagieren – gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
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