Rechtstipp im Urheberrecht
Filesharing Abmahnung Nümann & Lang:
Derzeit mahnt die Kanzlei Nümann + Lang im Auftrag der Zooland
Music GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, unser Mandant habe den
Musiktitel „Like I Love You“ des Künstlers R.I.O., enthalten auf dem
Sampler „Bravo Hits 72“, über eine Online-Tauschbörse öffentlich
zugänglich gemacht.
In dem mehrere Seiten umfassenden Abmahnschreiben der Rechtsanwälte
Nümann + Lang wird unser Mandant dazu aufgefordert, innerhalb von einer
Frist von 14 Tagen einen Eini-gungsbetrag von 450,00 € zu zahlen sowie
eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung abzugeben. Als Anlagen des Schreibens finden
sich neben einer Vollmacht und dem Ermittlungsdatensatz auch eine
vorformulierte Unterlassungserklärung.
Grundsätzlich kann geraten werden, die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht vorschnell abzugeben, sondern – um auf
Nummer sicher zu gehen – diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt
überprüfen und gegebenenfalls modifizieren zu lassen. Denn die meisten
Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst, legen also dem
Erklärenden mehr auf als eigentlich erforderlich wäre und begründen
zugleich für den Fall einer Zuwiderhandlung einen Anspruch auf Zahlung
einer oftmals zu hoch angesetzten Vertragsstrafe zugunsten des
Abmahnenden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht also in
jeder Hinsicht Handlungs-bedarf. Eine Abmahnung ist zwar kein Grund in
Panik zu verfallen, Sie sollten aber dennoch innerhalb der gesetzten
Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung reagieren, anderenfalls
kann eine einstweilige Verfügung drohen.
weitere Informationen auch auf unserem Abmahnportal unter
www.abmahnung.rdp-law.de