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Urheberrecht

Fareds aus Hamburg beantragen Mahnbescheide für diverse Auftraggeber wegen Filesharing

Carsten Herrle Rechtsanwalt · Kiel 3 Min. Lesezeit 20.03.2015
Dieser Beitrag ist von 2015. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Fareds aus Hamburg beantragen Mahnbescheide für diverse Auftraggeber wegen Filesharing

Unsere Mandanten erreichen erste Mahn-/Vollstreckungsbescheide beantragt von der

Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg

für diverse Auftraggeber, u.a.

EXS Consultans Ltd;
Track by Track Records UG
KSM

wegen ursprünglicher Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2011, 2012, 2013.

Mit den aktuell von der Kanzlei FAREDS aus Hamburg beantragten Mahn- und Vollstreckungsbescheiden macht diese Haupt- und Nebenforderung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Höhe von zumindest 352,10,- Euro sowie weitere Verfahrenskosten und Zinsen geltend. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf z.B. 491,33 Euro. Die Summe kann aber variieren.

Bei uns bekannt gewordenen weiteren Fällen wird als Schuldgrund für den Anspruch meist „Unerlaubter Nutzung urheberrechtslich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers gem. Schreiben XXX vom XXX” angegeben.

Für den Fall des Widerspruchs wird häufig bereits mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheides die Abgabe an das für ein streitiges Verfahren zuständige Amtsgericht beantragt. Ob nach Erhebung des Widerspruchs die Gegenseite dann tatsächlich eine Klagbegründung bei diesem Gericht einreicht oder das Verfahren nicht weiter betrieben wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn ein solcher Mahnbescheid bei Ihnen eintrifft. Wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung angegriffen wird.

Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
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Carsten Herrle
Geschrieben von Carsten Herrle Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Herrle · Kiel

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