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Urheberrecht

Erneute Abmahnung wegen unerlaubten Filesharing am Film „Scars of War – Kriegsnarben sind tief“ des Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen KSM GmbH

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die nächste Abmahnung erreicht uns. Dieses Mal wird eine Rechtsverletzung am Film „Scars of War – Kriegsnarben sind tief“ des Filmproduktions- und Vertriebsunternehmens KSM GmbH durch die Hamburger Rechtsanwälte Baumgarten Brandt aus Berlin abgemahnt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe den eben genannten Film ohne Zustimmung der KSM GmbH über eine Internet-Tauschbörse illegal zum Herunterladen angeboten. Durch dieses öffentliche Zugänglichmachen, häufig auch Filesharing genannt, sei der Rechteinhaberin ein Schaden entstanden, den nun die gegnerischen Anwälte neben den Rechtsanwaltskosten gegenüber unserem Mandanten geltend machen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf insgesamt € 850,00, der innerhalb von 10 Tagen beglichen werden soll.

Die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt fordern darüber hinaus aufgrund der angeblich be-gangenen Rechtsverletzung gegenüber unserem Mandanten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer darin enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe im Falle eines erneuten Verstoßes, die Kostenerstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und den Ersatz durch das “Zur-Verfügung-Stellen” entstandenen Schaden zu begleichen sowie es künftig zu unterlassen, geschützte Filmwerke der KSM GmbH öffentlich zugänglich zu machen.

Wie die meisten Unterlassungserklärungen ist auch die vorliegende vorformuliert. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn diese sind oftmals zu weit gefasst oder gar unberechtigt und sollten daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden, bevor sie unterzeichnet werden, da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen.

Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des untätig Bleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Nicht selten beauftragen die abmahnenden Kanzleien auch Inkasso-Büros mit der Eintreibung ihrer Forderung, wodurch die Kosten noch weiter in die Höhe schießen. Um dies zu verhindern, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie auch gerne bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.

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Michaela Berger, LL.M.
Geschrieben von Michaela Berger, LL.M. Rechtsanwältin · RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB · Augsburg

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