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Ebay-Abmahnung Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer für Seven Media Systems GmbH / “SPIGEN SGP”

Carsten Herrle Rechtsanwalt · Kiel 3 Min. Lesezeit 12.02.2015
Dieser Beitrag ist von 2015. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Ebay-Abmahnung Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer für Seven Media Systems GmbH / “SPIGEN SGP”

Uns erreicht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der

Kanzlei Diesel Schmitt Ammer aus Trier

im Auftrag der

Seven Media Systems GmbH/ Geschäftsführer Engin Koray

wegen

der unerlaubten Verwendung der Markenbezeichnung “SPIGEN SGP” in Ebay-Verkaufsangeboten.

Die Anwaltskanzlei Diesel Schmitt Ammer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 30.000,- Euro, mithin insgesamt 1.255,89 Euro.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, gegen die Markenrechte der Firma “SPIGEN SGP KOREA Co. Ltd.” durch illegale Nutzung der Produktbezeichnung “SPIGEN SGP” zu verstoßen. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Der Umfang der von der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht zudem für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro vor. Zudem sollen die Kosten für den Testkauf in Höhe von 113,99 Euro erstattet werden.

Es fällt zudem auf, dass in der Vergangenheit wegen gleichartiger Verstösse lediglich Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 20.000,- Euro, mithin insgesamt 1.095,10 Euro geltend gemacht wurden. Nunmehr wurde der Streitwert um 10.000,- Euro erhöht.

Empfehlung

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro sowie zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.

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Carsten Herrle
Geschrieben von Carsten Herrle Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Herrle · Kiel

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