Rechtstipp im Urheberrecht
Abmahung Baumgarten & Brandt wegen Filesharing
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit haben wir Kenntnis von einer Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes bezüglich des Werkes „Antichrist“ durch den Rechteinhaber Zentropa Entertainments23 ApS erhalten. Bevollmächtigt ist die Kanzlei Baumgarten & Brandt.
Derlei Abmahnungen werden seit ca. einem Jahr verfasst. Betroffen sind vor allem die Filesharing-Netze eDonkey und BitTorrent.
Wer sich illegal im Filesharing-Verfahren Musik oder Filme herunterlädt, bietet diese zugleich zum Upload an. Dabei ist ein Urheberrechtsverstoß am ehesten nachvollziehbar.
Schwierig ist, einen tatsächlich nicht veranlassten Download/Upload zu beweisen. Einfach zu sagen, „ich war es nicht“, reicht regelmäßig nicht. Meist der Abmahnung ja bereits ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG vorgeschaltet worden. Das führt in der Praxis dazu, dass ein Gericht in einem nachfolgenden Verfahren auf Unterlassung und Schadensersatz häufig nicht mehr so intensiv die Richtigkeit der IP-Gewinnung prüfen.
Aus Sicht des Abgemahnten sind intensive Recherchen, ggfs. über den eigenen Provider und ggfs. über die Logfiles des eigenen Routers vorzunehmen. Ein Auskunftsanspruch gegen den eigenen Provider lässt sich zwar begründen, jedoch speichern die Provider die IP`s nur über einen begrenzten Zeitraum und die Abmahnung des Rechteinhabers kommt Monate nach dem streitigen Down-/Upload ins Haus. Zu diesem Zeitpunkt kann die Anfrage nach einer Monate zuvor vergebenen IP nicht mehr beantwortet werden. Jedoch kann im Einzelfall durch den Provider bestätigt werden, dass die von der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei angegebene IP keinesfalls über den Provider vergeben wurde.
Wenn eine Urheberrechtsverletzung selbst nicht veranlasst wurde, sollte geprüft werden, ob ggfs. Nachbarn sich eingeloggt haben. In diesem Zusammenhang ist der Schutzstandart (WPA/WPA2) zu prüfen. Schließlich ist darzustellen, ob z.B. minderjährige Familienmitglieder den Up-/Download veranlasst haben?
Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte aus Münster in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung.
Wir unterstützen Sie gerne!