Rechtstipp im Urheberrecht
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung "Nein, Mann!" des Duos "Laserkraft 3D"
Wir haben aktuell Kenntnis von einer Abmahnung erlangt, die den Song "Nein, Mann!" des Elektro-House-Projektes „Laserkraft 3D“ betrifft. Der Song ist in den Single-Charts und vornehmlich in den Dance-Charts erfolgreich. Darüber hinaus ist der Track auch in einigen europäischen Ländern erfolgreich. Das Musikwerk wird bisher über Compilations veröffentlicht.
Die uns bekannte Abmahnung wird verfolgt durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt/Main.
Geltend gemacht wird wie üblich ein Unterlassung- und ein Geldzahlungsanspruch.
Die beigefügte Unterlassungserklärung wird u.U. als abstraktes Schuldanerkenntnis bewertet, so dass in jedem Fall die Vornahme von Modifikationen zu prüfen ist.
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 05.10.2010 zum Aktenzeichen 6 W 82/10) kann dem Inhaber eines Internetanschlusses bei illegalen Up-/Download ein Beschwerderecht im Auskunftsverfahren eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang bestehen Zweifel, ob vorliegend überhaupt Auskunft erteilt werden durfte durch den DSL-Anbieter. Möglich ist im Einzelfall sogar ein Beweisverwertungsverbot.
Wie in jedem Abmahnfall sind die üblichen Fragen zu prüfen:
- Besteht eine Rechteinhaberschaft?
- Ist die IP richtig zugeordnet?
- Nach welchem Standard ist der WLan-Anschluss gesichert?
- Existieren sog. Logfiles?
- Hat der Anschlussinhaber den Upload zu verantworten? Liegt ein sog. Fall der Störerhaftung vor? Haben minderjährige Kinder den Up-/Download veranlasst? Zu der Haftung für den Betrieb eines ungesicherten WLan-Netzes hat der BGH in einer noch aktuellen Entscheidung vom 12.05.2010 (1 ZR 121/08) ausgeführt, dass eine Störerhaftung dann eintreten kann, wenn bei Installation bereits marktübliche Standards nicht eingehalten werden. Nicht erforderlich sind nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßige Anpassungen an den dann bestehenden Standard.
- Lässt sich ein einfach gelagerter Fall im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG darstellen?
- Ist der Streitwert ortsüblich bemessen?
Gerade bei Abmahnungen wegen eines vorgeblichen Urheberrechtsverstoßes wegen eines Musikwerkes auf einem Sampler ist eine saubere Prüfung des Sachverhaltes dringend erforderlich.
Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau.
Kontaktieren Sie uns - Wir unterstützen Sie gerne! Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.