Rechtstipp im Urheberrecht
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von TOBIS Film GmbH & Co. KG wegen "The Happytime Murders"
Abmahnungen der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
TOBIS Film GmbH & Co. KG
wegen des Filmtitels
"The Happytime Murders".
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die TOBIS Film GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für die Kommödie "The Happytime Murders" In diesem Film versucht die Muppet-ähnliche Puppe Phil Phillips zusammen mit Connies Edwards (Melissa McCarthy) als Detektiv wieder auf die Beine zu kommen. Der Film soll auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.