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    Tim Hoesmann
    Kategorie:
    Urheberrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung wegen eines Fotos auf eBay

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Tim Hoesmann

    In letzter Zeit beobachten wir, dass verstärkt Privatpersonen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf eBay abgemahnt werden. Hintergrund dieser Abmahnungen sind angebliche Verletzungen von Urheberrechten durch die ungenehmigte Verwendung von Fotos auf eBay.

    Leider ist diese Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung auf eBay in der Regel ernst zu nehmen.

    Bei den Ansprüchen muss zwischen dem Unterlassungsanspruch und dem Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz unterschieden werden.

    Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs bezüglich des genutzten Produktbildes, sprich die Forderung, dass das Bild nicht mehr verwendet werden darf, sind die Forderungen häufig berechtigt und würde hier tatsächlich ein Prozess geführt werden, machen es sich die Richter häufig sehr einfach und bejahen den Anspruch auf Unterlassen.

    Daneben wird zumeist ein hoher Schadensersatzanspruch für die ungenehmigte Nutzung des Fotos gefordert, welcher sich aus den Rechtsanwaltskosten und einem Schadensersatz für den Fotografen zusammensetzt. Die Summen, welche hier gefordert werden, sind meistens sehr überhöht.

    Gerade wenn es um eine private Fotonutzung wegen eines Produktbildes auf eBay geht, erkennen manche Gerichte zum Teil nur einen Schadensersatz von gerade mal 10 Euro für die Bildnutzung an. Forderungen von bis zu 270 Euro wegen der privaten Nutzung eines Bildes auf eBay sind überhöht und würden einer gerichtlichen Prüfung wohl nicht standhalten.

    Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben

    • Unterschreiben Sie nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung
    • Zahlen Sie nichts an die Gegenseite, ohne sich vorher beraten zu lassen
    • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an
    • Lassen Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen

    Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei auf die Vertretung in Bildrechtsfragen spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

    Unser Ziel bei einer Verteidigung ist es, dass Sie möglichst wenig an die Abmahnkanzlei bezahlen und wir gleichzeitig einen Prozess vermeiden.

    Für unsere Tätigkeit berechnen wir Ihnen eine pauschale Summe für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit. Unser Angebot umfasst die ausführliche Beratung, gerne auch persönlich in unserer Kanzlei oder per Telefon, den Entwurf und die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und eine auf Ihren persönlichen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

    Wir haben bereits sehr viele Verfahren dieser Art bearbeitet und bislang immer eine für unseren Mandanten gute Lösung gefunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Berlin oder in einer anderen Stadt, wir beraten Sie bundesweit.

    Welche Lösung in Ihrem Fall die Beste ist, können wir erst nach einem Gespräch mit Ihnen sagen, da es hier auch immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt.

    Gerne stehen wir Ihnen persönlich für ein Gespräch zu Ihrer Verfügung.



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