Rechtstipp im Urheberrecht
Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH: „Konferenz der Tiere 3D“ und „Solomon Kane”
Erneut werden wir von einem Mandanten wegen einer Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer beauftragt. Abgemahnt wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung der Filme „Konferenz der Tiere 3D“ und „Solomon Kane” über eine Internettauschbörse.
In ihrem Abmahnschreiben werfen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer unserem Mandanten vor, er habe über eine Online-Tauschbörse die Filme “Konferenz der Tiere 3D“ und „Solomon Kane” anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieser öffentlichen Zugänglichmachung wird unser Mandant zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von € 450,00 pro Film zuzüglich 666,00 € Rechtsanwaltskosten aufgefordert, damit die Angelegenheit vergleichsweise beigelegt werden kann. Zur Kostenbegleichung wurde ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt, die Unterlassungserklärung soll bereits nach 7 Tagen ab Datum der Abmahnung bei der Kanzlei Waldorf Frommer eingehen.
Doch bei dieser vorformulierten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Denn diese ist zu weit gefasst oder kann unberechtigt sein und sollte daher von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Da durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Pflichten entstehen, sollten Sie keinesfalls eine Ihnen mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Denn auch wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Verhalten wirklich begangen haben, gibt es immer Möglichkeiten eine bessere Lösung für Sie zu finden.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren, sondern zu reagieren – gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder der Umgebung von Augsburg wohnen, werden wir gerne für Sie tätig und unterstützen Sie auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots.
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