Rechtstipp im Urheberrecht
Abmahnung: Kanzlei Rasch mahnt im Auftrag EMI Music Germany die unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Sieben Leben“ des Künstler Matthias Reim ab
Es war nur eine Frage der Zeit bis uns die nächste Abmahnung
der Kanzlei Rasch erreicht. Die Hamburger Rechtsanwälte mahnen weiter fleißig
ab. Doch der Vorwurf bleibt immer der gleiche: Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung
geschützter Musikwerke. Dieses Mal werden Urheberrechtsverletzungen der EMI
Music Germany GmbH & Co.KG gerügt, bezüglich des Musiktitel „Sieben Leben“
von Matthias Reim.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch wirft unserem Mandant vor, er
habe über seinen Internetanschluss das Musikalbum „Sieben Leben“ – Matthias
Reim in einem Filesharing-Netzwerk illegal heruntergeladen und anderen
Netzwerk-Nutzern zum Download angeboten. Durch dieses angebliche öffentliche
Zugänglichmachen der Musiktitel, das anhand der IP-Adresse zurückverfolgt
werden konnte, wurden die Urheberrechte der EMI Music Germany GmbH §& Co.KG
verletzt.
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen fordern die gegnerischen
Rechtsanwälte nun dazu auf, eine Gesamtsumme von € 1200,00 zu bezahlen um die
Angelegenheit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Dieser Betrag setzt sich
aus einem Schadensersatzanteil sowie den mit der Rechtsverfolgung entstandenen
Rechtsanwaltskosten zusammen, der innerhalb von 14 Tagen beglichen werden soll.
Dem Abmahnschreiben ist auch eine strafbewehrte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die er aufgefordert wird spätestens
innerhalb einer Woche unterschrieben zurückzusenden. In dieser soll sich unser
Mandant dazu verpflichten, es künftig zu unterlassen, geschützte Werke der EMI
Music Germany GmbH §& Co.KG oder Teile davon öffentlich zugänglich zu
machen. Anderenfalls treffe ihn eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00.
Wie so häufig ist auch die vorliegende Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung vorformuliert. Hier empfiehlt es sich jedoch, dies
nicht blindlings zu unterzeichnen, sondern von einem erfahrenen Rechtsanwalt
überprüfen zu lassen. Denn nicht selten sind Abmahnungen unberechtigt, da
beispielsweise bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler unterlaufen sein
können. Auch zu weit gefasste Unterlassungserklärungen bergen erhebliche
Risiken, denen durch eine präzise Fassung in Form einer modifizierten
Unterlassungserklärung entgegengewirkt werden kann.
www.abmahnung.rdp-law.de