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Urheberrecht

Abmahnung Kanzlei Munderloh für G&G Media Foto-Film GmbH / Blowjob Casting

Carsten Herrle Rechtsanwalt · Kiel 3 Min. Lesezeit 20.03.2015
Dieser Beitrag ist von 2015. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Abmahnung Kanzlei Munderloh für G&G Media Foto-Film GmbH / Blowjob Casting

Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der Anwaltskanzlei

Munderloh aus Oldenburg

im Auftrag der

G&G Media Foto-Film GmbH

wegen des Filmtitels

“Blowjob Casting”

Die Anwaltskanzlei Munderloh soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert meist einen pauschalen Vergleichsbetrag. Der Abmahnung läge der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Der Umfang der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der G&G Media Foto-Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.

Empfehlung

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431/3053719),

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.

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Carsten Herrle
Geschrieben von Carsten Herrle Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Herrle · Kiel

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