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Urheberrecht

Abmahnung der Kanzlei Denecke + Partner im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)”

Carsten Herrle Rechtsanwalt · Kiel 2 Min. Lesezeit 06.03.2015
Dieser Beitrag ist von 2015. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Abmahnung der Kanzlei Denecke + Partner im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)”

Uns erreichte eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei

Denecke + Partner aus Berlin

im Auftrag der

DigiRights GmbH

betreffend die Musikgruppe

Milk & Suga vs Vaya Con Dios

und den Musiktitel

“Hey (Nah Neh Nah)”.

Die Anwaltskanzlei Denecke + Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Denecke + Partner die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.

Der Umfang der von der Kanzlei Denecke + Partner Rechtsanwälte vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der DigiRights GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.

Empfehlung

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind

und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren

zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro

und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner
FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):

0431 / 591 90 90.
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Carsten Herrle
Geschrieben von Carsten Herrle Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Herrle · Kiel

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