Rechtstipp im Urheberrecht
Abmahnung Charlotte Roche "Schoßgebete" - Kanzlei Waldorf Frommer
Die Firma Hörbuch Hamburg HHV GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Hörbuch „Schoßgebete” von Charlotte Roche verfolgen.
"Schoßgebete" erschien am 10.08.2011 und ist nach "Feuchtgebiete" der zweite Roman von Charlotte Roche. Das Hörbuch wird über Tauschbörsen wie bspw. BitTorrent im Internet zum Download
Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Hörbuch auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 806,00 EUR auf.
Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Hörbuch Hamburg HHV GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Hörbüchern erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.
Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.