Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „Ell & Nikki – Running Scared“ gerügt von Kanzlei FAREDS
Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg ist bekannt für die Verteidigung der urheberrechtlich geschützten Rechte von Musik- oder Filmunternehmen. Der vorliegende Fall betrifft eine Abmahnung des urheberrechtlich geschützten Musikwerkes „Ell & Nikki - Running Scared". Dieses Mal vertritt die Kanzlei FAREDS die Rechte von Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn aus Schweden. Unseren Mandanten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das oben genannte Werk der Musikgruppe Ell & Nikki über P2P-Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde, das heißt, es wurde anderen Nutzern zum Download angeboten. In diesem Angebot liegt der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.
Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung. Die beigefügte Erklärung soll innerhalb einer Frist von einer Woche unterzeichnet an die gegnerischen Anwälte zurückgesendet werden. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von € 450,00 zu begleichen.
Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder der Zahlungsaufforderung vorschnell nachkommen, noch die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zurücksenden. Diese könnte später vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe mit sich bringen. Dennoch sind die Fristen durchaus ernst zu nehmen, da bei Nichteinhaltung die Kosten schnell in die Höhe schießen können.
Aufgrund dessen empfehlen wir Ihnen sich Rat bei einem spezialisierten Anwalt zu holen. Oftmals empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um einer weiteren Verteidigung nicht im Wege zu stehen. Auch die tatsächliche Berechtigung und die Höhe der Forderungen sollte überprüft werden, da es durchaus vorkommt, dass Geldforderungen völlig überzogen sind oder überhaupt nicht rechtlich nicht durchsetzbar.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder in der Umgebung von Augsburg wohnen werden wir für Sie tätig und beraten Sie gerne auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebotes. Weitere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/