Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Unerlaubte Verwertung der Software „BPM Studio Professional“ wird durch Kanzlei Nümann, Lang gerügt
Dieses Mal vertreten die Rechtsanwälte Nümann, Lang die Interessen der Lernhaus GmbH, welche von der Alcatech GmbH & Co. KG die Berechtigung erworben hat die Software „BPM Studio Professional“ unter anderem in Deutschland zu vertreiben. Diese Nutzungsrechte sieht die Lernhaus GmbH nun durch die angebliche unerlaubte Verwertung der Software durch un-seren Mandanten verletzt.
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten von den gegnerischen Anwälten vorge-worfen, die oben genannte Software anderen Nutzern auf einer sogenannten Tauschbörse zum Download angeboten zu haben, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Da von der Lernhaus GmbH ebenfalls die Rechte erworben wurden gegen rechtswidriges Anbieten von Downloads vorzugehen, fordern sie nun mit der Kanzlei Nümann, Lang Schadenersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung unseres Mandanten.
Seitens der gegnerischen Anwälte wird nun ein Angebot unterbreitet, den Streit ohne Ge-richtsverfahren zu erledigen, indem unser Mandant einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 1.829,50 innerhalb einer Frist von 2 Wochen begleicht. Des Weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten den oben genannten Betrag zu überweisen und es in Zukunft zu unterlassen die Software anderen Nutzern öffentlich zu-gänglich zu machen. Gleichzeitig würde er einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 im Falle einer Zuwiderhandlung zustimmen.
Gerade mit diesen vorformulierten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Oftmals bürden sie dem Unterzeichner mehr Verpflichtungen auf als notwendig und bedeuten gleich-zeitig ein gegebenenfalls nicht berechtigtes Schuldeingeständnis. Nicht selten sind die Ab-mahnungen an sich unberechtigt oder die Forderungen zu hoch angesetzt. Auf Grund dieser Tatsache ist es sinnvoll das Schreiben überprüfen zu lassen und nicht vorschnell den Forde-rungen nachzukommen.
Wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen, denn oft kön-nen durch bedachtes Vorgehen unberechtigte Forderungen abgewehrt oder zumindest Kosten gespart werden.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung wohnen werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie gerne auch bundesweit im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebots. Weitere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/