Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Unerlaubte Prono-Verwertung gerügt von den Rechtsanwälten Negele • Zimmel • Greuter • Beller
Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele • Zimmel • Greuter • Beller sind bekannt dafür das illegale Verbreiten von pornografischem Filmmaterial auf Tauschbörsen zu rügen. In den uns vorliegenden zwei Abmahnschreiben vertreten sie die Rechte der DBM Videovertrieb GmbH im Bezug auf das Werk „Sonderausgabe – Gesprengte Ficklöcher“ und der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH im Bezug auf das Filmwerk „Fetisch – Netzt-Fotzen“.
In den Abmahnschreiben wird aufgeführt, dass die oben genannten Gesellschaften die alleinigen Nutzungs– und Verwertungsrechte an den Filmwerken haben. Diese wurden durch das öffentliche Zugänglichmachen auf einem sogenannten p2p-Netztwerk durch unseren Mandanten verletzt, was eine Straftat darstelle. Mit Hilfe der IP-Adresse könne die Urheberrechtsverletzung zweifelsfrei zurück verfolgt werden und stelle nun die Grundlage für die Forderungen der gegnerischen Partei dar.
Gemäß § 97 I, 98 UrhG verlangen die gegnerischen Rechtsanwälte nun zum einen Unterlassung und zur Minderung des Wiederholungsrisikos die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung. Zum anderen fordern sie die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von €850,00. Bei Einhaltung der angegebenen Fristen sehe die gegnerische Partei die Angelegenheit als erledigt an und sehe von weiteren Forderungen ab.
Bei Erhalt einer solchen Abmahnung ist Vorsicht geboten!
Wir empfehlen Ihnen sich Rat bei einem spezialisierten Anwalt zu holen und vor allem die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterzeichnen, da diese oft nicht unerhebliche Verpflichtungen –wie etwa ein Schuldeingeständnis oder eine Vertragsstrafe- mit sich bringen. Insbesondere ein unterschriebenes Schuldeingeständnis kann die spätere Verteidigung erschweren oder gar unmöglich machen. Auch den Geldforderungen sollten Sie nicht voreilig nachkommen, denn nicht selten sind diese überhöht oder gar unberechtigt. Deshalb sollte im Einzelfall immer geprüft werden, ob die Forderungen überhaupt durchsetzbar sind. Gerne unterstützen wir Sie hier. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.rdp-law.de/abmahnung/